ZVI 2008, 394

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 78 Abs. 1Zur Anfechtung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung durch das InsolvenzgerichtInsO§ 78BGH, Beschl. v. 12.06.2008 – IX ZB 220/07 (LG Darmstadt)BGHBeschl.12.6.2008IX ZB 220/07LG Darmstadt

Leitsatz des Gerichts:

Ermächtigt die Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter zur Erfüllung eines Anspruchs, hat das Insolvenzgericht auf Antrag eines anderen Gläubigers diesen Beschluss aufzuheben, wenn triftige Gründe für die Anfechtbarkeit dieses Anspruchs vorliegen.

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