ZVI 2008, 385

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenZPO § 850f Abs. 1Zur Frage des Schuldnerschutzes bei eheähnlichen Gemeinschaften und Stiefkindern (Faktische Unterhaltspflicht I)ZPO§ 850fLG Darmstadt, Urt. v. 27.09.2007 – 10 O 421/07LG DarmstadtUrt.27.9.200710 O 421/07

Leitsatz der Redaktion:

§ 850f Abs. 1 ZPO ist in entsprechender Anwendung als Bemessungsgrundlage zur Sicherung des individuellen Sozialhilfebedarfs aufgrund faktischer Unterhaltspflicht nach SGB II anzusehen.

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