ZVI 2007, 483

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungKosten und VergütungInsVV § 14Bemessung der Treuhändervergütung nach prozentualem Anteil des während des gesamten Restschuldbefreiungsverfahrens eingenommenen Betrages ohne Berücksichtigung von Mindestsockelbeträgen für einzelne JahreInsVV§ 14LG Mönchengladbach, Beschl. v. 07.08.2007 – 5 T 209/07 (rechtskräftig; AG Mönchengladbach)LG MönchengladbachBeschl.7.8.20075 T 209/07 rechtskräftigAG Mönchengladbach

Leitsatz des Gerichts:

Die Berechnung der Vergütung des Treuhänders nach § 14 Abs. 2 InsVV erfolgt nach dem Gesamtbetrag, den er während der gesamten Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens erlangt. Eine isolierte Berechnung nach Tätigkeitsjahren ist demgegenüber nicht angezeigt, da es sich bei § 14 Abs. 3 InsVV um einen Auffangtatbestand für den Fall handelt, dass die Gesamtvergütung einen Mindestbetrag unterschreitet.

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