ZVI 2007, 468

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 4, 4a; ZPO § 114; BerHG § 1Gewährung von Beratungshilfe statt Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Vorbereitung eines Insolvenzantrags durch mittellosen SchuldnerInsO§ 4InsO§ 4aZPO§ 114BerHG§ 1BGH, Beschl. v. 22.03.2007 – IX ZB 94/06 (LG Chemnitz)BGHBeschl.22.3.2007IX ZB 94/06LG Chemnitz

Leitsatz des Gerichts:

Beabsichtigt der mittellose Schuldner, einen Insolvenzantrag nebst Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung zu stellen, kann ihm zur Vorbereitung dieses Antrags kein Rechtsanwalt beigeordnet werden; in Betracht kommt die Gewährung von Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz.

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