ZVI 2006, 407

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Kosten und Vergütung InsO § 54 Nr. 2, § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsVV §§ 4, 5Kosten für den Einsatz eigener Mitarbeiter des Insolvenzverwalters i. d. R. nicht erstattungsfähig InsO§ 54 InsO§ 55 InsVV§ 4 InsVV§ 5 BGH, Beschl. v. 13.07.2006 – IX ZB 198/05 (LG Frankfurt/Oder)BGHBeschl.13.7.2006IX ZB 198/05LG Frankfurt/Oder

Leitsatz des Gerichts:

Der Insolvenzverwalter, der das eigene Büropersonal einsetzt, um für ein bestimmtes Insolvenzverfahren eine besondere Aufgabe mit zu erledigen, kann die Bürokosten nicht in Höhe der fiktiven Vergütung eines Außenstehenden als Auslagen gegen die Staatskasse geltend machen. Das gilt selbst dann, wenn das Insolvenzgericht die Kosten des Verfahrens gestundet und der Verwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, die dem Personal übertragene Aufgabe der Erfüllung hoheitlich auferlegter Pflichten dient und der Verwalter stattdessen auch einen außenstehenden Dritten mit der Erledigung der Aufgabe hätte beauftragen dürfen.

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