ZVI 2006, 404

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 4, 287 Abs. 2 Satz 1; ZPO §§ 318, 329, 572 Abs. 1Zuläsigkeit der amtswegigen Änderung von Beschlüssen des Insolvenzgerichts (hier: Beginn der Wohlverhaltensperiode) bis zum Ablauf der Beschwerdefrist InsO§ 4 InsO§ 287 ZPO§ 318 ZPO§ 329 ZPO§ 572 BGH, Beschl. v. 13.07.2006 – IX ZB 117/04 (LG Bad Kreuznach)BGHBeschl.13.7.2006IX ZB 117/04LG Bad Kreuznach

Leitsätze des Gerichts:

1. Beschlüsse des Insolvenzgerichts, die mit der sofortigen Beschwerde angreifbar sind, können grundsätzlich innerhalb laufender Beschwerdefrist von Amts wegen geändert werden.
2. Die Abtretungserklärung des Schuldners gem. § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO ist vorrangig als Prozesshandlung zu verstehen; sie ist im Zweifel so auszulegen, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung unter den jeweils gültigen gesetzlichen Bedingungen anstrebt.

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