ZVI 2006, 396

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 184, § 201, § 301 Abs. 1, § 302 Nr. 1; BGB § 826; ZPO §§ 256, 322, 796 Abs. 2, § 850fRechtsschutzinteresse des Gläubigers für Feststellungsklage nach Widerspruch des Insolvenzschuldners auch bei Vollstreckungsbescheid für vorsätzlich unerlaubte Handlung InsO§ 184 InsO§ 201 InsO§ 301 InsO§ 302 BGB§ 826 ZPO§ 256 ZPO§ 322 ZPO§ 796 ZPO§ 850f OLG Hamm, Urt. v. 02.03.2005 – 13 U 209/04 (rechtskräftig; LG Münster)OLG HammUrt.2.3.200513 U 209/04rechtskräftigLG Münster

Leitsätze des Gerichts:

1. Widerspricht der Schuldner einer bereits durch einen – Gegenstand und Rechtsgrund konkret bezeichneten – Vollstreckungsbescheid titulierten Forderung nach Anmeldung dieser Forderung im Insolvenzverfahren der Qualifizierung der Forderung als aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung herrührend und wird ein entsprechender Widerspruch in der Insolvenztabelle vermerkt, hat der Gläubiger ein berechtigtes Interesse daran, diesen Widerspruch im Wege der Klage auf Feststellung der vorgenannten Qualifizierung der Forderung zu beseitigen.
2. Die Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheides erfasst auch die darin ausdrücklich und konkret bezeichnete rechtliche Einordnung der titulierten Forderung als Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a Abs. 1, § 14 StGB wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge, mithin als Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, weil diese Einordnung – auch im Hinblick auf § 302 Nr. 1 InsO und § 850 f Abs. 2 ZPO – ausnahmsweise den Streitgegenstand individualisiert.
3. Eine Durchbrechung der Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides gem. § 826 BGB ist nur in engen Grenzen möglich. Ansonsten können materielle Einwendungen gegen den Grund der Forderung lediglich in den Grenzen des § 795 Abs. 2 ZPO erhoben werden.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell