ZVI 2005, 506

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Kosten und Vergütung ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1Keine Erstattung fiktiver Reisekosten für Prozessführung vor auswärtigem Gericht durch Insolvenzverwalter ZPO§ 91 BGH, Beschl. v. 04.07.2005 – II ZB 14/04 (OLG Frankfurt)BGHBeschl.4.7.2005II ZB 14/04OLG Frankfurt

Leitsatz des Gerichts:

Führt ein zum Insolvenzverwalter bestellter Rechtsanwalt einen Prozess für die Masse vor einem auswärtigen Gericht und betraut er mit der Terminswahrnehmung einen am Gerichtsort ansässigen Unterbevollmächtigten, kann er nicht Erstattung fiktiver Reisekosten beanspruchen, weil er ohne weiteres in der Lage gewesen wäre, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des Rechtsstreits zu unterrichten und diesem die gesamte Prozessführung als Hauptbevollmächtigtem unter Ersparung jeglicher Reisekosten zu übertragen.

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