ZVI 2005, 506

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Kosten und Vergütung BRAO § 55 Abs. 3, § 53 Abs. 9, 10; InsO § 95 Abs. 1; BGB §§ 667, 271Aufrechnung des Kanzleiabwicklers mit Vergütungsforderung gegen Anspruch auf Herausgabe des Erlangten auch bei Insolvenz des Rechtsanwalts BRAO§ 55 BRAO§ 53 InsO§ 95 BGB§ 667 BGB§ 271 BGH, Urt. v. 23.06.2005 – IX ZR 139/04 (OLG Rostock ZVI 2004, 477)BGHUrt.23.6.2005IX ZR 139/04OLG RostockZVI 2004, 477

Leitsätze des Gerichts:

1. Der amtlich bestellte Abwickler einer Kanzlei kann auch dann mit seiner Vergütungsforderung gegen den Anspruch auf Herausgabe des aus der Abwicklung Erlangten aufrechnen, wenn zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertretenen eröffnet worden ist.
2. Nach Ablauf seiner Bestellung ist der ehemalige Abwickler zur Herausgabe des bis dahin nicht ausgekehrten Fremdgeldes an den Verwalter verpflichtet. Eine Aufrechnung mit seinem Vergütungsanspruch ist unzulässig.

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