ZVI 2005, 504

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 290Keine Versagung der Restschuldbefreiung allein wegen Insolvenzantragstellung eines Einzelunternehmers erst sechs Monate nach Geschäftseinstellung InsO§ 290 AG Göttingen, Beschl. v. 13.08.2005 – 74 IN 41/04 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.13.8.200574 IN 41/04rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Zahlt ein Schuldner über längere Zeit den Mietzins für Gewerberaum nicht, liegt keine eine Versagung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO begründende verzögerliche Insolvenzantragstellung vor, solange der Schuldner nicht aktiv, z. B. durch Täuschung, den Gläubiger von der Stellung eines Insolvenzantrages abhält.
2. Nimmt der Schuldner eine Berufstätigkeit in einem Staat mit anerkannt schlechtem Kommunikationsmöglichkeiten (hier: Irak) auf, liegt in der Nichtangabe der Adresse kein Verstoß gegen § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO vor, solange er ohne Schwierigkeiten über seinen Verfahrensbevollmächtigten erreichbar ist.

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