ZVI 2004, 538

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren AO §§ 227, 234, 237, 240Nicht mehr als hälftiger Erlass der Säumniszuschläge wegen rückständiger Steuern für Insolvenzschuldner AO§ 227 AO§ 234 AO§ 237 AO§ 240 FG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.2003 – 18 K 5352/01 AO (nicht rechtskräftig)FG DüsseldorfUrt.10.10.200318 K 5352/01 AOnicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

>Auch wenn die Steuerfestsetzung später wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben wird, ist das Finanzamt im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht verpflichtet, mehr als die Hälfte der Säumniszuschläge wegen rückständiger Steuerschulden zu erlassen, im Übrigen ist es Sache des Schuldners, sich gegen die Festsetzung zu wehren.

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