ZVI 2004, 534

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 4a, 290 Abs. 1 Nr. 4Keine Stundung der Verfahrenskosten bei unterlassener zumutbarer Rücklagenbildung wegen Eigenverwertung des Schuldners InsO§ 4a InsO§ 290 LG Duisburg, Beschl. v. 24.06.2004 – 7 T 161/04 (rechtskräftig)LG DuisburgBeschl.24.6.20047 T 161/04rechtskräftig

Leitsätze:

1. Ein Schulder, der Restschuldbefreiung erlangen will, hat bereits im absehbaren Vorfeld des Insolvenzverfahrens nach besten Kräften Rücklagen für die Kosten des auf ihn zukommenden Verfahrens anzusparen. Verstößt er gegen diese Pflicht, so ist er im Hinblick auf die Stundung so zu behandeln, als seien die verbrauchten Finanzmittel noch vorhanden. (Leitsatz des Einsenders)
2. Verwertet ein Einzelunternehmer nach Insolvenzreife die restlichen Vermögenswerte und stellt erst nach Gewerbeabwicklung einen Insolvenzantrag, ist die Stundung zu versagen. (Leitsatz der Redaktion)

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