ZVI 2004, 530

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 180, 174Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens auch noch im Revisionsverfahren des Streithelfers des Gläubigers der bestrittenen Forderung InsO§ 180 InsO§ 174 BGH, Beschl. v. 29.04.2004 – IX ZR 265/03 (OLG Brandenburg)BGHBeschl.29.4.2004IX ZR 265/03OLG Brandenburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Aufnahme eines durch die Insolvenzverfahrenseröffnung unterbrochenen Verfahrens nach § 180 Abs. 2 InsO kann auch noch in der Revisionsinstanz erfolgen, wenn der Klageanspruch zur Insolvenztabelle angemeldet worden ist und der Insolvenzverwalter gem. § 179 Abs. 1 InsO der Feststellung widersprochen hat.
2. Die Aufnahme kann auch dann durch die Hauptpartei erfolgen, wenn das Rechtsmittel durch den Streithelfer eingelegt worden ist, die unterstützte Partei ist auch in diesem Fall Hauptpartei des Rechtsmittelverfahrens.

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