ZVI 2004, 522

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren AGInsO § 6; InsO § 305Zulässigkeit der völligen Streichung der Landesförderung von Insolvenzberatungsstellen in Hessen AGInsO§ 6 InsO§ 305 VerwG Frankfurt/M., Beschl. v. 14.07.2004 – 2 G 1113/04, (1) (nicht rechtskräftig)VerwG Frankfurt/M.Beschl.14.7.20042 G 1113/04(1) (nicht rechtskräftig)

Leitsatz der Redaktion:

Die vollständige Streichung der Projektförderung von kommunalen Schuldnerberatungsstellen nach § 305 InsO durch das Land Hessen ist zulässig, solange es noch ein ausreichendes Angebot von geeigneten Personen und Stellen gibt. Dies gilt auch, wenn durch die Streichung der Projektförderung der Schuldnerberatung für das Land höhere Kosten wegen gestiegener Abrechnungen über Beratungshilfeausgaben entstehen.

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