ZVI 2004, 522
Leitsatz der Redaktion:
Die vollständige Streichung der Projektförderung von kommunalen Schuldnerberatungsstellen nach § 305 InsO durch das Land Hessen ist zulässig, solange es noch ein ausreichendes Angebot von geeigneten Personen und Stellen gibt. Dies gilt auch, wenn durch die Streichung der Projektförderung der Schuldnerberatung für das Land höhere Kosten wegen gestiegener Abrechnungen über Beratungshilfeausgaben entstehen.
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