ZVI 2003, 467

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren ZPO §§ 233, 234, 574; InsO § 28Aufhebung eines nach Anzeige der Massearmut ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses bei Einzelrichterentscheidung trotz grundsätzlicher Bedeutung ZPO§ 233 ZPO§ 234 ZPO§ 574 InsO§ 28 BGH, Beschl. v. 17.07.2003 – IX ZB 120/03 (LG Düsseldorf)BGHBeschl.17.7.2003IX ZB 120/03LG Düsseldorf

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Entscheidung eines Einzelrichters gegen den unterlegenen Treuhänder einen vollstreckbaren Kostenerstattungsbeschluss trotz erhobenen Einwandes der Masseunzulänglichkeit anstelle der Feststellung der Zahlungspflicht zu erlassen, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren wegen Verletzung des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 266 aufzuheben, wenn die grundsätzliche Bedeutung erkannt und die Rechtsbeschwerde zugelassen wird.
2. Der Einzelrichter hat bei Rechtssachen, denen er grundsätzliche Bedeutung beimisst, zwingend das Verfahren an das Kollegium zu übertragen.

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