ZVI 2002, 330

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 20 Abs. 2, § 287 Abs. 1 Satz 2Umfassende Ausschlusswirkung eines richterlichen Hinweises auf notwendigen Restschuldbefreiungsantrag auch im Gläubigerantragsverfahren InsO§ 20 InsO§ 287 AG Köln, Beschl. v. 16.09.2002 – 72 IN 351/02 (nicht rechtskräftig)AG KölnBeschl.16.9.200272 IN 351/02nicht rechtskräftig

Leitsätze des Einsenders:

1. Auch bei einem (zulässigen) Gläubigerantrag ist der Schuldner gemäß § 20 Abs. 2 InsO auf die Möglichkeit der Erlangung von Restschuldbefreiung hinzuweisen.
2. Stellt der Schuldner einen Antrag auf Restschuldbefreiung nicht innerhalb von zwei Wochen nach diesem Hinweis, so ist er mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung auch in einem – vor Eröffnung des auf Gläubigerantrag eingeleiteten Verfahrens beantragten – Eigenantragsverfahren präkludiert.

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