ZVI 2002, 323

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 305 Abs. 3 Satz 2Ausnahmsweise Anfechtbarkeit der Rücknahmefiktion bei irriger Annahme des verspäteten Eingangs von angeforderten Unterlagen InsO§ 305 LG Berlin, Beschl. v. 02.04.2002 – 81 T 179/02 (AG Köpenick; rechtskräftig)LG BerlinBeschl.2.4.200281 T 179/02AG Köpenick; rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Die Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO ist ausnahmsweise in analoger Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 5 ZPO anfechtbar, wenn das Insolvenzgericht irrig annimmt, die von ihm angeforderten Unterlagen seien nicht rechtzeitig eingegangen.

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