ZVI 2002, 312

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren StGB § 266a Abs. 1Strafbarkeit nach § 266a Abs. 1 StGB bei Unterlassen von Sicherheitsvorkehrungen für die Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen StGB§ 266a BGH, Beschl. v. 28.05.2002 – 5 StR 16/02 (LG Neuruppin +)BGHBeschl.28.5.20025 StR 16/02LG Neuruppin +

Leitsatz des Gerichts:

Nach § 266a Abs. 1 StGB macht sich auch strafbar, wer zwar zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistungsfähig war, es aber bei Anzeichen von Liquiditätsproblemen unterlassen hat, Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge zu treffen, und dabei billigend in Kauf genommen hat, dass diese später nicht mehr erbracht werden ZVI 2002, 313können. Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen setzt nicht voraus, dass an die Arbeitnehmer tatsächlich Lohn abgeführt wurde.

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