ZVI 2026, 313

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 305 Abs. 3Zum Umgang mit einer sofortigen Beschwerde nach Ausspruch der Rücknahmefiktion InsO§ 305 LG Frankenthal, Beschl. v. 25.11.2025 – 1 T 230/25 (AG Ludwigshafen)LG FrankenthalBeschl.25.11.20251 T 230/25AG Ludwigshafen

Leitsatz der Redaktion:

Eine sofortige Beschwerde ist unzulässig, soweit der (deklaratorische) Ausspruch der Rücknahmefiktion angefochten wird. Gegen die Feststellung der Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO ist die sofortige Beschwerde bereits unstatthaft. Die Einschränkung willkürlicher oder unerfüllbarer Auflagen dürfte keinen Anwendungsbereich mehr haben, seit § 305 Abs. 3 InsO auf den unvollständig ausgefüllten Antrag reduziert wurde.

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