ZVI 2026, 304

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungBGB § 280 Abs. 1, 2, § 286Kein Verzugsschaden wegen vorprozessual entstandener Kosten für Bonitätsauskunft BGB§ 280 BGB§ 286 BGH, Urt. v. 11.06.2026 – VII ZR 93/25 (LG Lübeck)BGHUrt.11.6.2026VII ZR 93/25LG Lübeck

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Kosten einer vor Einleitung des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens eingeholten Auskunft über die Bonität des in Verzug geratenen Schuldners sind grundsätzlich kein ersatzpflichtiger Verzugsschaden. Aus der maßgeblichen Sicht ZVI 2026, 305des Gläubigers zum Zeitpunkt der Einholung ist diese Auskunft für die Verfolgung seiner Rechte grundsätzlich nicht erforderlich.
2. Der Gläubiger trägt die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, aufgrund deren er die Bonitätsauskunft für seine Rechtsverfolgung ausnahmsweise für erforderlich halten durfte.

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