ZVI 2025, 313

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 131 Abs. 1 Nr. 2, § 140 Abs. 1Zur Berechnung des Drei-Monats-Zeitraums des § 131 Abs. 1 InsO bei einer Lohnpfändung InsO§ 131 InsO§ 140 AG München, Endurteil v. 03.01.2025 – 231 C 21286/24AG MünchenEndurteil3.1.2025231 C 21286/24

Leitsätze der Redaktion:

1. Soweit sich eine Pfändung auf eine künftige Forderung bezieht, wird ein Pfandrecht erst mit der Entstehung der Forderung begründet, sodass auch anfechtungsrechtlich auf diesen Zeitpunkt abzustellen ist.
2. Ein Lohnanspruch entsteht monatlich am Monatsanfang neu. Die Fälligkeit des Lohnanspruchs ist für die Anfechtung nicht relevant.
3. Bei der Insolvenzanfechtung eines Pfändungspfandrechts am gepfändeten Arbeitslohn des Schuldners kommt es für den Beginn des Drei-Monats-Zeitraums des § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO nicht auf die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an, sondern auf die Entstehung des Anspruchs am Beginn des jeweiligen Bemessungsabschnitts nach dem Arbeitsvertrag (hier: 15. jedes Monats).

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