ZVI 2025, 302
Die Berücksichtigung von Stiefkindern und nichtehelichen Lebenspartnern in der Zwangsvollstreckung und Insolvenz – ein Update
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- *)Rechtsanwalt und Mitarbeiter im Justitiariat des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e. V. sowie Referent für Schuldnerberatung bei Fachzentrum Schuldenberatung Bremen e. V.
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- 1)Der Begriff Stiefkind wird unabhängig davon verwendet, ob die neue Familie durch Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht.
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- 2)Lackmann, ZVI 2017, 409.
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- 3)AG Aue-Bad Schlema v. 29. 11. 2022 – 2 M 2596/20.
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- 4)AG Aue-Bad Schlema v. 28. 3. 2024 – 2 M 2596/20.
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- 5)BVerfG v. 20. 6. 2024 – 1 BvL 4/24.
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