ZVI 2025, 297

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 AufsätzeAlexander Kampf*

Autos in der Insolvenz – so fahren Sie besser!

Ein in der deutschen Bevölkerung vorhandenes und zunehmendes Umweltbewusstsein, vermehrte Belastungen durch Lärm und Abgase, die Verteuerung insbesondere fossiler Kraftstoffe, allgemein steigende Lebenshaltungskosten, Staus und Verkehrsbehinderungen, „verpollerte“ und verkehrsberuhigte Innenstädte, Geschwindigkeitsbeschränkungen, eine nie dagewesene Anzahl „hoheitlicher Wegelagerer“ und renitente Klimaklebende etc. konnten nicht verhindern, dass die Anzahl in Deutschland zugelassener Kraftfahrzeuge zunahm und weiter zunimmt.
Eine weitere Ursache dürfte im vielerorts äußerst schlecht funktionierenden Bahnfern- und -nahverkehr liegen.
Die Freude am Fahren durch den Vorsprung durch Technik macht das Auto für viele zum guten Stern auf allen Straßen.
Nach Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes betrug die Anzahl in Deutschland zugelassener Kraftfahrzeuge Ende des Jahres 2024 rd. 61 Millionen und ein Ende des Booms ist nicht absehbar.
Diese Begeisterung für das Auto bildet sich auch in den Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen und in Nachlassinsolvenzen in der Weise ab, dass es neben den vorhandenen Erwerbseinkünften zum engeren Pflichtprüfprogramm des (vorläufigen) Verwalters und ihm vorangehend des Sachverständigen gehört, diesen Aspekt zu klären.
Der Grund liegt nicht nur darin, dass das Kraftfahrzeug nicht selten den wertmäßig bedeutendsten Vermögensgegenstand darstellt und damit potentiell für sich geeignet ist, eine kostendeckende Insolvenzmasse zu bilden.
Eine Klärung der mit dem vorhandenen Fahrzeug zusammenhängenden Aspekte bildet auch die Basis für eine Entscheidung im Hinblick auf dessen Freigabe zur Vermeidung von sonstigen Masseverbindlichkeiten.
Der Beitrag bemüht sich darum, Eckpunkte zu den damit verbundenen Problemstellungen in Antragsverfahren, eröffneten Insolvenzverfahren sowie in der sich ggf. anschließenden Wohlverhaltensphase darzustellen.
*
*)
Rechtsanwalt, LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/M.

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