ZVI 2023, 335
Leitsatz der Redaktion:
Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) dient zum Ausgleich einer temporär sich verringernder Kaufkraft und soll damit den durch Arbeitseinkommen finanzierten Lebensstandard sichern, bevor sich die durch laufende Tarifabschlüsse gebundenen Tarifparteien darauf verständigen können. Sie erfüllt damit das Kriterium einer wiederkehrend zahlbaren Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten. Der Pfändungsschutz nach der Tabelle der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung ist demzufolge gegeben.
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