ZVI 2023, 309

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 NachrufAndreas Rein

Nachruf auf Wilhelm Uhlenbruck

Am 29. 6. 2023 ist Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck im Alter von 92 Jahren in Köln verstorben. Hier kam er am 30. Oktober 1930 als Sohn des Herzspezialisten Prof. Dr. med. Paul Uhlenbruck und seiner Frau Ruth als eines von sieben Kindern zur Welt. Nach einem Studium der Rechtswissenschaften in München und Köln und zweitem Staatsexamen trat er in den Richterdienst ein. Wilhelm Uhlenbruck war über viele Jahre Leiter der Konkursabteilung des Amtsgerichts Köln. Bundesweite Bekanntheit erlangte er durch sein Wirken als Vergleichsrichter im Verfahren der Herstatt-Bank im Jahre 1974. Er war Lehrbeauftragter und seit 1986 Honorarprofessor an seiner Alma Mater. Als Mitglied der Reformkommission für das Insolvenzrecht war Wilhelm Uhlenbruck einer der Väter der Insolvenzordnung. Ein seinen Namen tragender (Standard-)Kommentar zur Insolvenzordnung (vormals Konkursordnung) ist in diesem Jahr in 16. Auflage erschienen. Er war Autor von über 20 insolvenzrechtlichen Monografien und einer kaum zu zählenden Anzahl von insolvenzrechtlichen Aufsätzen. Wilhelm Uhlenbruck vereinigte in seiner Person aber auch das Interesse für ein weiteres Rechtsgebiet, nämlich das Arztrecht, in dem er es ebenfalls zur Meisterschaft brachte. Davon zeugen der erste Beitrag zu einer Patientenverfügung im deutschen Recht überhaupt (NJW 1978, 566, dort als „Patientenbrief“ bezeichnet), der ihm auch gerne den Titel „Erfinder der Patientenverfügung“ einbrachte, seine Mitherausgeberschaft der führenden Fachzeitschrift auf den Gebieten des Medizin- und Gesundheitsrechts „Medizinrecht“ und die Tatsache, dass er zusammen mit Adolf Laufs das Standardwerk „Handbuch des Arztrechts“ begründete.
Wilhelm Uhlenbruck war zwar vorrangig Unternehmensinsolvenzrechtler und hat sich eher selten mit typischen Verbraucherinsolvenzfragestellungen befasst. Aber immerhin einmal hat er auch für die ZVI zur „Feder gegriffen“ und einen Beitrag zum Thema „Insolvenzrechtliche Probleme der vertragsärztlichen Praxis“ (ZVI 2002, 49 ff.) verfasst. Dieser Beitrag wurde auch in einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2006 (BGH, Urt. v. 11. 5. 2006 – IX ZR 247/03, ZVI 2006, 300) mehrfach zitiert. Aus dem Fundus der von ihm behandelten Rechtsfragen im Insolvenzrecht ergeben sich aber auch für aktuelle Fragestellungen im Privatinsolvenzrecht wichtige Fingerzeige. So in der gegenwärtigen Diskussion um eine Vollübertragung der IK-Verfahren auf Rechtspfleger (vgl. A. Schmidt, ZVI 2023, 310 (in diesem Heft)): Wilhelm Uhlenbruck hat in seinen Beiträgen eine starke Rolle des Insolvenzrichters für unerlässlich gehalten und stand einer weiteren Übertragung von richterlichen Aufgaben auf die Rechtspfleger kritisch gegenüber.
Der Verfasser verliert einen Freund und ein großes Vorbild. Sein kölscher Humor, seine besondere Hilfsbereitschaft und seine Lebensklugheit werden mir – aber sicher allen, die ihn kannten – fehlen. Lieber Uli, mach et joot.
Prof. Dr. Andreas Rein, Ludwigshafen am Rhein

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