ZVI 2020, 315

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO §§ 270, 208, 211; AO § 162 Abs. 1Pflicht des eigenverwaltenden Schuldners zur Abgabe einer Steuererklärung auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit InsO§ 270 InsO§ 208 InsO§ 211 AO§ 162 FG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2019 – 13 K 3467/18 E (rechtskräftig)FG DüsseldorfUrt.17.12.201913 K 3467/18 Erechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entfällt nicht durch die Anzeige der Masseunzulänglichkeit. Denn allein ZVI 2020, 316der Umstand der unzureichenden Mittel darf nicht zur Suspendierung gesetzlicher Pflichten, insbesondere nicht von Erklärungspflichten, führen.
2. Für die Steuererklärungspflicht ist es deshalb unerheblich, ob in der Insolvenzmasse ausreichende Mittel für die Beauftragung eines Dritten vorhanden sind. Dies muss erst recht dann gelten, wenn der Steuerschuldner selbst zur Fertigung einer Erklärung verpflichtet bleibt, weil eine Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet ist.

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