ZVI 2019, 303

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1Einzelermächtigung des gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Geltendmachung von Auskunftsanspruch des Insolvenzschuldners InsO§ 21 AG Charlottenburg, Beschl. v. 11.02.2019 – 36a IN 4993/18 (rechtskräftig)AG CharlottenburgBeschl.11.2.201936a IN 4993/18rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Das Insolvenzgericht ist befugt, dem Sachverständigen zur Vorbereitung vermögensbezogener Sicherungsmaßnahmen eine einzelne Befugnis aus dem Spektrum der Rechte eines vorläufigen Insolvenzverwalters zu übertragen (hier: Auskunftsanspruch gegenüber der Bank des Schuldners). Zulässig ist grundsätzlich jede Maßnahme, die die Eingriffsintensität der Regelbeispiele in § 21 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht übersteigt.

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