ZVI 2018, 326

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 13 Abs. 1Erforderlichkeit der Vorlage eines Gläubigerverzeichnisses im Rahmen eines Eigenantrages auch bei zuvor gestelltem Gläubigerantrag InsO§ 13 AG Düsseldorf, Beschl. v. 01.12.2017 – 503 IN 192/17 (rechtskräftig)AG DüsseldorfBeschl.1.12.2017503 IN 192/17rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Es kann dahingestellt bleiben, ob die gänzlich fehlenden Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin bei einem eröffnungsreifen Verfahren entbehrlich sind. Zumindest ist ein eigener Eröffnungsantrag unzulässig, wenn die in § 13 Abs. 1 Satz 3 – 7 InsO bestehenden Verpflichtungen nicht erfüllt worden sind. Hiervon kann nach der klaren und eindeutigen Gesetzeslage auch nicht abgesehen werden. Denn die Insolvenzordnung macht die in § 13 Abs. 1 bestehenden Verpflichtungen nicht davon abhängig, ob das Gericht diese Erkenntnisse bereits anderweitig aus einem anderen Verfahren erlangt hat.

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