ZVI 2018, 315

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungBRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; InsO § 291 a. F., §§ 248, 308Anforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalles bei einem insolventen Rechtsanwalt BRAO§ 14 InsO a.F.§ 291 InsO§ 248 InsO§ 308 BGH, Beschl. v. 21.02.2018 – AnwZ (Brfg) 72/17 (AGH Jena)BGHBeschl.21.2.2018AnwZ (Brfg) 72/17AGH Jena

Leitsatz der Redaktion:

Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls ist im Fall eines Insolvenzverfahrens erst dann widerlegt beziehungsweise es können die Vermögensverhältnisse wieder als geordnet angesehen werden, wenn dem Schuldner entweder – nach der bis zum 30. 6. 2014 geltenden Rechtslage – am Ende des Insolvenzverfahrens durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO a. F.) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird.

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