ZVI 2015, 302

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum Umfang der Masse/MassegenerierungInsO § 133 Abs. 1; BGB §§ 185, 362 Abs. 2Zur Anfechtung bei Zahlungen auf ein Und-Konto im Rahmen eines BauvorhabensZVI 2015, 303InsO§ 133BGB§ 185BGB§ 362OLG Koblenz, Beschl. v. 25.02.2015 – 2 U 510/14 (LG Koblenz)OLG KoblenzBeschl.25.2.20152 U 510/14LG Koblenz

Leitsatz des Gerichts:

Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO, wenn der für ein Bauvorhaben Leistungen erbringende (spätere) Schuldner mit seinem Subunternehmer bei Auftragserteilung die Führung eines gemeinsamen Bankkontos (Und-Konto) vereinbart, auf welches sämtliche Zahlungen des Bauherrn an den Schuldner erbracht werden sollen, und die drei Beteiligten nach einer Pfändung dieses Kontos durch einen anderen Gläubiger des Schuldners ergänzend vereinbaren, dass künftige Rechnungen des Schuldners an den Bauherrn von diesem zu 30 % an den Schuldner und – mit Erfüllungswirkung gegenüber dem Schuldner – zu 70 % direkt an den Subunternehmer ausgeglichen werden sollen.

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