ZVI 2015, 295

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO § 55 Abs. 1, §§ 208, 209 Abs. 1 Nr. 3, § 210Zur Behandlung von Arbeitslohn des Ehemanns der Schuldnerin, der auf das Konto der Schuldnerin gezahlt wird, im masseunzulänglichen VerfahrenInsO§ 55InsO§ 208InsO§ 209InsO§ 210AG Hamburg, Urt. v. 14.04.2015 – 48 C 68/14 (rechtskräftig)AG HamburgUrt.14.4.201548 C 68/14rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Wird Arbeitslohn des Ehemanns der Schuldnerin auf das Konto der Schuldnerin gezahlt, so entsteht eine Masseverbindlichkeit zu Gunsten des Ehemanns. Nach angezeigter Masseunzulänglichkeit wird diese Masseverbindlichkeit zur Altmasseverbindlichkeit, und einer Leistungsklage des Ehemanns fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.

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