ZVI 2015, 293

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO §§ 38, 96 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 36Keine Anrechnung von nach Insolvenzeröffnung geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen auf Insolvenzforderungen des FAInsO§ 38InsO§ 96EStG§ 36BFH, Urt. v. 24.02.2015 – VII R 27/14 (FG München ZIP 2014, 1892) +BFHUrt.24.2.2015VII R 27/14FG MünchenZIP 2014, 1892

Leitsätze des Gerichts:

1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA entrichtete Beträge, die nicht aus freigegebenen Vermögen stammen, können gem. § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG nur auf Steuerschulden angerechnet werden, die zu den Masseverbindlichkeiten gehören. In Höhe eines nach Anrechnung der Zahlungen auf nachinsolvenzlich begründete Steuerschulden verbliebenen Überschusses entsteht ein Erstattungsanspruch zu Gunsten der Masse gem. § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG.
2. Einer Aufrechnung gegen diesen Erstattungsanspruch mit Insolvenzforderungen des FA steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegen.

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