ZVI 2014, 319

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZIP2014Rechtsprechungzum Umfang der Masse/MassegenerierungInsO § 36; ZPO § 851Zur Massezugehörigkeit von im Rahmen einer Riester-Rente angespartem VermögenInsO§ 36ZPO§ 851LG Aachen, Urt. v. 08.04.2014 – 3 S 76/13 (rechtskräftig; AG Aachen)LG AachenUrt.8.4.20143 S 76/13rechtskräftigAG Aachen

Leitsätze des Gerichts:

1. Das von dem Schuldner im Rahmen eines Riester-Vertrags angesparte Vermögen ist auch dann gefördertes Altersvorsorgevermögen i.S.v. § 97 EStG und mithin nach § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, wenn und soweit die Voraussetzungen des § 82 EStG für eine Förderung vorliegen, tatsächlich jedoch von den staatlichen Förderungsmöglichkeiten kein Gebrauch gemacht wurde.
2. Gem. § 36 Abs. 1 InsO gehört ein solches Guthaben in einem Insolvenzverfahren nicht zur Insolvenzmasse.

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