ZVI 2014, 317

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum Umfang der Masse/MassegenerierungInsO § 134; BGB §§ 611, 615Zur Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen bei mehrjähriger Freistellung eines ArbeitnehmersInsO§ 134BGB§ 611BGB§ 615LAG Köln, Urt. v. 08.01.2014 – 5 Sa 764/13 (nicht rechtskräftig; ArbG Aachen)LAG KölnUrt.8.1.20145 Sa 764/13nicht rechtskräftigArbG Aachen

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Erlass einer werthaltigen Forderung ohne Gegenleistung ist grundsätzlich als unentgeltlich zu werten. Gleiches gilt für Schenkungen. In Zweifelsfällen ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise vorzunehmen und der Gesamtvorgang zu berücksichtigen.
ZVI 2014, 318
2. Entgeltlich ist dagegen eine Verfügung, wenn der Schuldner für seine Leistung etwas erhalten hat, was objektiv ein Ausgleich für seine Leistung war oder jedenfalls subjektiv nach dem Willen der Beteiligten sein sollte. Für die Erbringung einer Leistung im Rahmen eines entgeltlichen Vertrags wird angenommen, dass die Leistung des Schuldners entgeltlich ist, soweit durch sie eine bestehende Verbindlichkeit erfüllt wird. Gegenleistung soll dann die vom Schuldner erlangte Befreiung von seiner Schuld sein.
3. Nicht jede Freistellung durch den Arbeitgeber führt dazu, dass der Arbeitnehmer bei einer späteren Insolvenz des Arbeitgebers gegen die Anfechtbarkeit der Zahlungen geschützt ist.

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