ZVI 2014, 303

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum Umfang der Masse/MassegenerierungInsO § 131 Abs. 1 Nr. 1, § 143; GG Art. 3, 14, 20Zur Verfassungskonformität der Insolvenzanfechtung von LohnzahlungenInsO§ 131InsO§ 143GGArt. 3GGArt. 14GGArt. 20BAG, Urt. v. 27.02.2014 – 6 AZR 367/13 (LAG Berlin-Brandenburg)BAGUrt.27.2.20146 AZR 367/13LAG Berlin-Brandenburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Leistet der spätere Insolvenzschuldner in der „kritischen Zeit“, drei Monate vor dem Eröffnungsantrag oder in der Zeit nach Stellen des Insolvenzantrags, auf eine nach § 845 ZPO ausgebrachte Vorpfändung, erfolgt dies unter dem Druck der unmittelbar drohenden Zwangsvollstreckung. Dieser bevorstehende hoheitliche Zwang begründet eine inkongruente Deckung.
2. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.
3. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO in seiner vom Gesetzgeber gebilligten Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung verletzt auch unter Berücksichtigung des durch ZVI 2014, 304Art. 20 Abs. 1 GG gewährleisteten Sozialstaatsprinzips den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht.
4. Die Erwägung des Senats in seiner Entscheidung vom 29.1.2014 (BAG ZVI 2014, 307 (in diesem Heft), Rz. 17 ff.), ob die §§ 129 ff. InsO verfassungskonform dahin auszulegen sind, dass das Existenzminimum nicht dem Zugriff des Insolvenzverwalters unterliegt und von diesem deshalb im Wege der Insolvenzanfechtung nicht im Interesse aller Gläubiger zur Masse gezogen werden kann, scheidet in Fällen der inkongruenten Deckung einer Erfüllung erheblicher Entgeltrückstände unter dem Druck der Zwangsvollstreckung aus. Bei solchen Entgeltrückständen können Arbeitnehmer die zur Absicherung des Existenzminimums vorgesehenen und geeigneten staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen.

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