ZVI 2014, 302

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO § 80; ZPO § 240; BGB § 253Unterbrechung eines Schmerzensgeldprozesses wegen Körperverletzung durch EröffnungInsO§ 80ZPO§ 240BGB§ 253AG Kassel, Urt. v. 06.03.2014 – 40 C 509/11 (20)AG KasselUrt.6.3.201440 C 509/11 (20)

Leitsatz des Gerichts:

Anders als im Zivilprozess über ein Schmerzensgeld aus Anlass einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder wegen Verletzung von Menschenrechten, wird ein Prozess über ein Schmerzensgeld wegen Körperverletzung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen.

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