ZVI 2014, 300

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzur Schuldnerberatung und SchuldenbereinigungInsO §§ 4b, 4dZur Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Ablehnung der Verlängerung der VerfahrenskostenstundungInsO§ 4bInsO§ 4dLG Hagen, Beschl. v. 13.02.2014 – 6 T 43/14 (rechtskräftig; AG Hagen)LG HagenBeschl.13.2.20146 T 43/14rechtskräftigAG Hagen

Leitsatz der Redaktion:

Gegen ein Schreiben des Insolvenzgerichts, durch welches dieses unmissverständlich zu verstehen gibt, dass eine vom Schuldner beantragte Verlängerung der Verfahrenskostenstundung nicht bewilligt werde, steht dem Schuldner auch dann die sofortige Beschwerde zum Landgericht zu, wenn kein förmlicher Beschluss des Insolvenzgerichts ergangen ist.

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