ZVI 2013, 314

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO §§ 292, 60; BGB § 280 Abs. 1Zum Schadensersatzanspruch gegen einen Treuhänder, der es unterlässt, die Herabsetzung des pfändungsfreien Einkommens des Schuldners zu beantragenInsO§ 292InsO§ 60BGB§ 280AG Köln, Urt. v. 21.03.2013 – 137 C 566/12 (nicht rechtskräftig)AG KölnUrt.21.3.2013137 C 566/12nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Verletzt ein Treuhänder i.S.v. § 292 InsO eine Pflicht gegenüber dem Schuldner, kommt als Anspruchsgrundlage nicht § 60 InsO in Frage, sondern nur § 280 Abs. 1 BGB.
2. Einem Treuhänder obliegt es grundsätzlich nicht, zu Lasten des Schuldners einen Antrag auf Herabsetzung des pfändungsfreien Betrags gem. § 850c Abs. 4 ZPO i.V.m. § 36 Abs. 4 InsO zu stellen.

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