ZVI 2012, 315

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenIFG NRW § 4Eröffnung des Verwaltungs- und nicht des Finanzrechtswegs bei Geltendmachung von Ansprüchen nach IFG NRW gegen FinanzverwaltungIFG NRW§ 4FG Münster, Beschl. v. 25.06.2012 – 15 K 874/10 AO (rechtskräftig)FG MünsterBeschl.25.6.201215 K 874/10 AOrechtskräftig

Leitsätze des Einsenders:

1. Der Verwaltungs- und nicht der Finanzrechtsweg ist eröffnet, wenn der Insolvenzverwalter Ansprüche nach dem IFG NRW gegen die Finanzverwaltung geltend macht und den Anspruch nicht auf andere Anspruchsgrundlagen außerhalb des IFG stützt.
2. Die Regelung in § 4 IFG NRW schafft einen eigenständig geregelten Informationsanspruch außerhalb der AO.

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