ZVI 2012, 314

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenZPO § 765aVollstreckungsschutz nach § 765a ZPO auch dann nicht, wenn auf gepfändetem Konto nur unpfändbare Beträge eingehenZPO§ 765aAG Schwäbisch Hall, Beschl. v. 18.06.2012 – 1 M 892/12 (nicht rechtskräftig)AG Schwäbisch HallBeschl.18.6.20121 M 892/12nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Auch dann, wenn auf dem gepfändeten Konto des Schuldners nur unpfändbare Beträge eingehen, ist hierdurch die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme im Wege des Vollstreckungsschutzes nach § 765a ZPO nicht gerechtfertigt.

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