ZVI 2012, 311

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 43, 52, 197, 287, 292, 294; ZPO § 767Teilnahme eines Insolvenzgläubigers am weiteren Verteilungsverfahren nach Teilaufrechnung nur noch mit dem Berücksichtigungswert seiner RestforderungInsO§ 43InsO§ 52InsO§ 197InsO§ 287InsO§ 292InsO§ 294ZPO§ 767BGH, Urt. v. 29.03.2012 – IX ZR 116/11 (LG Halle) +BGHUrt.29.3.2012IX ZR 116/11LG Halle

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Treuhänder ist während der Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners kraft Amtes befugt, das nachträgliche Erlöschen von Forderungen, die in das Schlussverzeichnis des Insolvenzverfahrens aufgenommen worden sind, gegen den jeweiligen Insolvenzgläubiger im Klagewege geltend zu machen (Verteilungsabwehrklage).
2. Führt die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers gegen Forderungen des Schuldners, die von seiner Abtretungserklärung nicht erfasst sind, während ihrer Laufzeit zu einer teilweisen Befriedigung, so darf der Insolvenzgläubiger an den weiteren Verteilungen nur nach dem Berücksichtigungswert seiner Restforderung teilnehmen.

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