ZVI 2012, 308

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 59 Abs. 1 Satz 1, § 313 Abs. 1 Satz 3Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Beauftragung eines von ihm selbst geleiteten Drittunternehmens zu überhöhten PreisenInsO§ 59InsO§ 313BGH, Beschl. v. 26.04.2012 – IX ZB 31/11 (LG Berlin)BGHBeschl.26.4.2012IX ZB 31/11LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Der Insolvenzverwalter/Treuhänder ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht rechtzeitig von sich aus einen Sachverhalt anzuzeigen, der die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass er als befangen an seiner Amtsführung verhindert ist; diese Pflicht besteht insbesondere dann, wenn er einem Unternehmen, an dem er rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist, einen entgeltlichen Auftrag der Insolvenzmasse zu erteilen beabsichtigt (Fortführung von BGHZ 113, 262 = ZIP 1991, 324).

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