ZVI 2012, 301

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 133 Abs. 1 Satz 1Anfechtbare Rechtshandlung des Schuldners bei Scheckübergabe an vollstreckungsbereiten VollziehungsbeamtenInsO§ 133BGH, Urt. v. 14.06.2012 – IX ZR 145/09 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.14.6.2012IX ZR 145/09OLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Stellt ein Schuldner einen Scheck aus und übergibt diesen einem anwesenden und vollstreckungsbereiten Vollziehungsbeamten, so beruht die durch Einlösung des Schecks erfolgte Zahlung auch dann auf einer Rechtshandlung des Schuldners, wenn der Vollziehungsbeamte ohne die Ausstellung des Schecks erfolgreich in das sonstige Vermögen des Schuldners vollstreckt hätte.

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