ZVI 2010, 322

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungKosten und VergütungInsO §§ 61, 60Keine Haftung des Insolvenzverwalters für Vergütungsausfall des auf seinen Antrag hin bestellten ZwangsverwaltersInsO§ 61InsO§ 60BGH, Urt. v. 10.12.2009 – IX ZR 220/08 (LG Neuruppin ZIP 2009, 431)BGHUrt.10.12.2009IX ZR 220/08LG NeuruppinZIP 2009, 431

Leitsätze des Gerichts:

1. Können die Vergütung und Auslagen eines Zwangsverwalters aus der Insolvenzmasse nicht oder nicht voll erfüllt werden, so haftet der Insolvenzverwalter hierfür dem Zwangsverwalter nicht deswegen, weil er die Zwangsverwaltung beantragt hatte.
2. Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Haftung für Ausfallansprüche des mit der Verwaltung eines massezugehörigen Grundstücks beauftragten Zwangsverwalters.

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