ZVI 2010, 319

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 290 Abs. 1 Nr. 4Vermögensverschwendung durch Verspielen von Geld in einem Spielkasino wenige Tage vor Stellung des InsolvenzantragsInsO§ 290AG Göttingen, Beschl. v. 06.05.2010 – 71 IN 14/04 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.6.5.201071 IN 14/04rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Gibt ein Schuldner einen ursprünglich für den laufenden Geschäftsbetrieb vorgesehenen Betrag (hier: 19.200 €) in Spielkasinos und Nachtbars aus und stellt er wenige Tage später Insolvenzantrag, liegt zumindest eine Vermögensverschwendung i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO vor.

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