ZVI 2010, 317

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 295 Abs. 1 Nr. 3, § 296 Abs. 1 Satz 1Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei freiwilliger Heilung einer Obliegenheitsverletzung durch den SchuldnerInsO§ 295InsO§ 296BGH, Beschl. v. 18.02.2010 – IX ZB 211/09 (LG Stuttgart)BGHBeschl.18.2.2010IX ZB 211/09LG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Restschuldbefreiung kann nicht versagt werden, wenn der Schuldner die Aufnahme einer Tätigkeit nachträglich mitteilt und den dem Treuhänder vorenthaltenen Betrag bezahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist.
2. Die Restschuldbefreiung kann nicht versagt werden, solange der Schuldner nach freiwilliger Offenbarung eines Obliegenheitsverstoßes aufgrund einer Vereinbarung mit dem Treuhänder Teilzahlungen erbringt, die zu einem vollständigen Ausgleich des vorenthaltenen Betrages führen können.

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