ZVI 2010, 312

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; AO §§ 226, 233a; BGB §§ 387, 389Zur Aufrechnung des FA mit Vorauszahlungsschulden des InsolvenzschuldnersInsO§ 96AO§ 226AO§ 233aBGB§ 387BGB§ 389FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.01.2010 – 12 K 6165/05 B (rechtskräftig)FG Berlin-BrandenburgUrt.13.1.201012 K 6165/05 Brechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Steuererstattungsanspruch ist im insolvenzrechtlichen Sinne vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, wenn die zur Erstattung führende Vorauszahlung vor Verfahrenseröffnung geleistet worden ist.
2. Wird eine Vorauszahlung durch Aufrechnung des Finanzamtes mit Steuererstattungsansprüchen getilgt, wirkt die Aufrechnung auf den Zeitpunkt zurück, zu dem sich die Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden.
3. Die Aufrechnung von Vorauszahlungsschulden mit Steuererstattungsansprüchen steht nicht unter der auflösenden Bedingung des Ergehens eines eine geringere Steuer festsetzenden Jahressteuerbescheides gem. § 158 BGB.
4. Gegen Erstattungszinsen, die auf Zeiträume nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfallen, kann das Finanzamt nicht mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen aufrechnen.

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