ZVI 2010, 310

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenZPO § 765aZur Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 765a ZPOZPO§ 765aLG Oldenburg, Beschl. v. 19.05.2010 – 6 T 330/10 (nicht rechtskräftig; AG Brake)LG OldenburgBeschl.19.5.20106 T 330/10nicht rechtskräftigAG Brake

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Inaussichtstellung der Kündigung des Vertrages über ein Guthabenkonto durch die Bank als Drittschuld-ZVI 2010, 311nerin führt nicht ohne Weiteres zu einer Härte i.S.v. § 765a ZPO.
2. Auch wenn die Pfändung des Guthabenkontos des Schuldners auf absehbare Zeit zu keiner Gläubigerbefriedigung führen wird, rechtfertigt dies nicht den durch eine Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bedingten Verlust der vom Gläubiger gegenüber anderen Gläubigern erlangten Rangstellung. Den Interessen des Schuldners wird durch die Regelung des § 850k ZPO in der derzeit geltenden Fassung ausreichend Rechnung getragen.

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