ZVI 2010, 299

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenBGB § 823 Abs. 2; StGB § 170; InsO § 302 Nr. 1, § 174 Abs. 2Zum Anspruch des Landes gegen den Unterhaltsverletzer auf Erstattung des an seiner Statt gezahlten UnterhaltsBGB§ 823StGB§ 170InsO§ 302InsO§ 174BGH, Beschl. v. 11.05.2010 – IX ZB 163/09 (LG Koblenz)BGHBeschl.11.5.2010IX ZB 163/09LG Koblenz

Leitsätze des Gerichts:

1. § 170 StGB stellt ein Schutzgesetz auch zu Gunsten des Trägers der Unterhaltsvorschusskasse dar, die anstelle des Unterhaltsverpflichteten Unterhalt geleistet hat.
2. Der Anspruch des Landes gegen den Unterhaltspflichtverletzer auf Erstattung des an seiner Statt gezahlten Unterhalts bleibt von der Erteilung der Restschuldbefreiung unberührt, wenn er als Anspruch aus unerlaubter Handlung zur Tabelle angemeldet worden ist.

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