ZVI 2009, 339

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 39, 50 Abs. 1, § 88Wirksamkeit einer aufgrund dinglichen Arrests erfolgten Pfändung bis einen Monat vor InsolvenzeröffnungInsO§ 39InsO§ 50InsO§ 88KG, Beschl. v. 11.07.2008 – 1 AR 129/08 – 3 Ws 137/08 (rechtskräftig; LG Berlin)KGBeschl.11.7.20081 AR 129/08 – 3 Ws 137/08rechtskräftigLG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Eine aufgrund eines dinglichen Arrestes erfolgte Pfändung bleibt weiter bestehen, wenn sie außerhalb der Monatsfrist des § 88 InsO unanfechtbar erlangt worden ist. Die Regelung des § 39 InsO gilt nur für Forderungen derjenigen Gläubiger, die an der Gesamtvollstreckung im Rahmen des Insolvenzverfahrens teilnehmen, während der Gläubiger, der Sicherheiten erworben hat, sich nach § 50 Abs. 1 InsO aus dem Pfandgegenstand befriedigen kann. Es besteht kein Anlass, die Wirkung des zivil- und strafrechtlichen Arrestes im Insolvenzverfahren unterschiedlich zu beurteilen.

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